Rechtliche Pflicht
Web-Präsentation "Klaes zeit" informierte über die Fristen für die digitale Zeiterfassung
Ende Februar stellten Thomas Knüver (Klaes Vertrieb) und Michael Liebsch (venabo GmbH) in einer Web-Präsentation "Klaes zeit" vor und wie einfach damit die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden können. Sie richtete sich an Unternehmen, die gesetzlich zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind - bzw. zukünftig sind - und diese waren sehr zahlreich dabei.
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erleichtert ein digitales System die Workflows für Arbeitszeiterfassung, Projektbuchungen, Urlaubsverwaltung oder auch Krankmeldung.
- Einfache Zeiteingabe per App oder Terminal
- Transparenz über Arbeitszeiten und Überstunden
- Effiziente Lohnabrechnung und Entlastung des Personalbüros
- Sichere Datenspeicherung und Nachvollziehbarkeit
"Klaes zeit" ist eine einfache, flexible und sichere Lösung, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Abläufe zu optimieren. Firmen über 250 MA müssten jetzt schon die Personalzeiten digital erfassen.
Firmen zwischen 50 und 250 MA haben noch Zeit bis Ende des Jahres und für kleinere Firmen ist es meistens auch sinnvoll.
Wir beraten Sie gerne!